Revisionsprozess um verhungerte Jacqueline beginnt Anfang Februar
12.01.2009 | 18:04 UhrGießen (ddp-hes). Der Prozess gegen die Eltern der verhungerten Jacqueline wird ab dem 2. Februar vor dem Landgericht Gießen neu aufgerollt. Bis Ende März seien zunächst zehn Fortsetzungstermine vor der 5. Strafkammer angesetzt, teilte das Gericht am Montag mit. Das Landgericht Marburg hatte die Eltern des verhungerten Kleinkinds im Januar vergangenen Jahres zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil im September aufgehoben.
Die 14 Monate alte Jacqueline war im März 2007 verhungert und verdurstet, nachdem ihre Eltern die Pflege und Versorgung des Kindes binnen weniger Wochen weitgehend eingestellt hatten. Das Kleinkind wog zum Schluss nur noch sechs Kilogramm, etwa halb so viel wie für ein Kind in dem Alter üblich.
Das Marburger Landgericht hatte die Mutter wegen Totschlags durch Unterlassen und Misshandlung Schutzbefohlener zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen ihren Ehemann waren drei Jahre und drei Monate Haft wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung verhängt worden.
Der BGH hob das Urteil wegen Rechtsfehlern und Lücken in der Beweiswürdigung auf. Aus Sicht des BGH hält die Beweiswürdigung, mit der das Landgericht eine Verurteilung der Mutter wegen Mordes verneint hatte, der rechtlichen Überprüfung nicht stand. Ebenso fehlerhaft sei es, dass ein Tötungsvorsatz des Vaters ausgeschlossen wurde.
(ddp)
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Der BGH hotte das erste Urteil wegen Rechtsfehlern und Lücken in der Beweiswürdigung aufgehoben
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