Rentenalter für Beamte auf 67 angehoben: Sächsische Beamte und Richter müssen künftig länger arbeiten. Der Dresdner Landtag beschloss am Mittwoch eine Anhebung ihres Rentenalters von 65 auf 67 Jahre. Die Regelung soll schrittweise von 2012 bis 2029 umgesetzt werden. Damit wurde die für Beamte und Richter geltende Sonderregelung abgeschafft und die seit 2006 bestehende bundesweite Rentenregelung angeglichen.
Vergrößern Rentenalter für Beamte auf 67 angehoben | Bild: © dapd

Dresden (dapd-lsc).

Eine Ausnahme gilt für sächsische Justizvollzugsbeamte und Polizisten. Ihr Rentenalter wird von 60 auf 62 schrittweise bis 2024 angehoben, wenn sie im mittleren oder gehobenen Dienst sind. Für Beamte im höheren Dienst steigt die Altersgrenze laut Gesetz von 60 auf 64 Jahre.

dapd