Dresden (dapd-lsc).
Eine Ausnahme gilt für sächsische Justizvollzugsbeamte und Polizisten. Ihr Rentenalter wird von 60 auf 62 schrittweise bis 2024 angehoben, wenn sie im mittleren oder gehobenen Dienst sind. Für Beamte im höheren Dienst steigt die Altersgrenze laut Gesetz von 60 auf 64 Jahre.
dapd


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