Zudem soll die Landesregierung alle Möglichkeiten für eine Lockerung der Residenzpflicht ausschöpfen. Dabei soll auch geprüft werden, ob durch eine länderübergreifende Regelung mit Berlin eine Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen in beiden Ländern möglich wäre.
SPD und Linke begründeten ihren Antrag damit, dass Flüchtlinge schon für einen Besuch des Nachbarkreises eine Genehmigung brauchen. Verstöße gegen die Residenzpflicht würden als Ordnungswidrigkeit, im Wiederholungsfall als Straftat geahndet. Dadurch würden Asylbewerber kriminalisiert. Die Residenzpflicht schränke soziale, kulturelle und politische Rechte ein. In Verbindung mit anderen Einschränkungen führe sie zu einer Diskriminierung. Berlin und Brandenburg wären mit ihrer Initiative die ersten Länder, die die Residenzpflicht in einem so großen räumlichen Ausmaß aufhöben.
Die CDU lehnte den Antrag ab. Innenexperte Sven Petke wies darauf hin, dass auch Missbrauch mit dem Asylrecht betrieben werde. Dabei hätten es staatliche Stellen schwer, einen solchen Missbrauch aufzudecken.
Potsdam/Berlin (ddp-bln)


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