Dortmund/Münster (dapd-nrw). Zudem können auch die übrigen acht klagenden SPD-Räte noch bis zum 2. Februar Beschwerde einlegen.
Hintergrund des Verfahrens ist, dass einen Tag nach den Kommunalwahlen vom 30. August 2009 ein millionenschweres Finanzloch in Dortmund bekannt geworden war. Der Stadtrat hatte daraufhin beschlossen, die Wahlen zum Oberbürgermeister, zum Stadtrat und zu den Bezirksvertretungen wiederholen zu lassen.
Während die Wahl zum Oberbürgermeister wiederholt und Ullrich Sierau (SPD) auch in der Neuauflage siegte, konnte die Wahl zum Stadtrat noch nicht durchgeführt werden, da zehn SPD-Ratsmitglieder gegen die Entscheidung des Stadtrates gerichtlich vorgingen. In zweiter Instanz hatte das Oberverwaltungsgericht Mitte Dezember entschieden, dass die Wahl wiederholt werden muss, weil die Haushaltslage der Stadt im Wahlkampf 'geschönt' dargestellt und damit den Wählern wahlkampfrelevante Informationen vorenthalten wurden.
Da das OVG eine Revision nicht zuließ, legten die beiden SPD-Ratsmitglieder nun Beschwerde gegen die Nichtzulassung ein. Über sie müsste in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
dapd


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