Rechtsstreit über Mitgliedschaft in der Kirche: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg will am Dienstag (4. Mai) darüber entscheiden, ob ein Katholik Mitglied der kirchlichen Religionsgemeinschaft bleiben kann, obwohl er keine Kirchensteuer mehr zahlt.
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Der pensionierte Kirchenrechtsprofessor Hartmut Zapp berief sich bei der mündlichen Verhandlung vor dem VGH am Donnerstag darauf, dass die von der deutschen Bischofskonferenz beschlossene Konsequenz - wer keine Steuern mehr zahle, sei von der Kirche abgefallen - nicht vereinbar sei mit Äußerungen des Vatikans.

Nach Auffassung von Zapp handle es sich nicht um einen Kirchenaustritt, sondern um einen «Körperschafts-Austritt». Schließlich könne nach dem in Rom vertretenen Selbstverständnis der Katholischen Kirche die Zugehörigkeit eines getauften Katholiken gar nicht beendet werden. «Der Ausdruck Kirchenaustritt ist somit verfälschend und irreführend», argumentierte der Professor. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte ihm in erster Instanz recht gegeben. Dagegen wehrt sich das Erzbistum Freiburg vor dem VGH.

Felix Hammer, Justiziar der Diözese Rottenburg-Stuttgart und einer der Vertreter des Erzbistums Freiburg, argumentierte, es gebe zwar missverständliche Dokumente des Vatikan, die für Diskussionen in Sachen Kirchenaustritt zwischen Rom und der deutschen Bischofskonferenz sorgten. Dem Kirchenrechtler dürfe aber nicht durch ein gerichtliches Urteil erlaubt werden, einen Keil zwischen die verschiedenen kirchlichen Parteien zu treiben.

Mannheim (ddp)