Er wies daraufhin, was bei einer «echten geschlossenen Gesellschaft» zu beachten sei: So müsse unter anderem der Mitgliederkreis im Voraus feststehen und eine Einlasskontrolle stattfinden.
«Die geschlossenen Gesellschaften werden in Zukunft natürlich zunehmen», prognostizierte Mooser. So könnten sich Raucher beispielsweise über Online-Netzwerke wie Facebook zusammenfinden und sich mit Teilnehmerliste bei einem Wirt als geschlossene Gesellschaft anmelden. Das sei «vollkommen legal, wenn die Vollzugshinweise eingehalten werden», sagte Mooser.
Selbstverständlich dürfe es keine «permanenten geschlossenen Gesellschaften» in Form von Raucherclubs geben, fügte FFR-Sprecher Heinrich Kohlhuber hinzu. «Dieser Zug ist abgefahren.» Kohlhuber, zugleich Vorsitzender des «Bundesvereins Gastronomie und Genuss», legte «Gleichgesinnten» nahe, Mitglied im «Genießerclub Bayern» seines Vereins zu werden. Sie könnten dann an zahlreichen Feiern und Vereinssitzungen teilnehmen. «Jedes Mitglied im BVGG Genießerclub Bayern hat einmal im Jahr Geburtstag, Namenstag, Hochzeit oder sonst etwas zu feiern», heißt es in der Einladung des Clubs. Wirte, die dem Club beitreten würden, verpflichteten sich, einmal im Monat eine Sitzung für Mitglieder abzuhalten.
ddp


Forum
Facebook
Twitter





















