Psychotherapeutenkammer klagt gegen BKA-Gesetz: Therapeuten wehren sich gegen Aushöhlung der Diskretion
Vergrößern Psychotherapeutenkammer klagt gegen BKA-Gesetz | Bild: ©

Wiesbaden (ddp-hes). Der Präsident der Psychotherapeutenkammer Hessen, Jürgen Hardt, legt Verfassungsbeschwerde gegen das Ende vorigen Jahres verabschiedete BKA-Gesetz ein. Manche Regelungen des Gesetzes seien «geeignet, das psychotherapeutische Behandlungs- und Vertrauensverhältnis zu gefährden», teilte Hardt am Donnerstag in Wiesbaden mit.

Der Behandlungsvertrag «Aufrichtigkeit gegen völlige Diskretion» werde unmöglich gemacht, da nach der Einschränkung der Schweigepflicht kein Psychotherapeut mehr absolute Diskretion garantieren könne.

Indem das BKA-Gesetz Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung und Observation mit akustischen und optischen Mitteln erlaube, werde auch «der geschützte therapeutische Raum unsicher», mahnte Hardt. Er klage gegen das Gesetz sowohl als persönlich Betroffener als auch als Repräsentant der hessischen Psychotherapeutenschaft.

(ddp)