Prozess um tödlichen Messerangriff im Siegener Bahnhof: Knapp ein halbes Jahr nach dem tödlichen Messerangriff auf seine Ex-Freundin muss sich ein 22-Jähriger vor dem Siegener Landgericht verantworten. Der Angeklagte aus Lahnstein (Rheinland-Pfalz) soll am 20. August im Siegener Hauptbahnhof seine frühere Partnerin, mit der er ein gemeinsames Kind hatte, aus Eifersucht mit mehr als 50 Stichen getötet haben.
Vergrößern Prozess um tödlichen Messerangriff im Siegener Bahnhof | Bild: © dapd

Siegen (dapd-nrw). Das etwa fünf Monate alte Kind erlebte die Tat mit, Tatwaffe war ein Taschenmesser.

Zum Prozessauftakt machte der Angeklagte keine Angaben zur Sache. Er wolle sich derzeit nicht zu den Vorwürfen äußern, ließ er über seinen Anwalt erklären.

Ein als Zeuge geladener Zugbegleiter erklärte, er habe aus dem Führerhaus einer Lok einen gellenden Schrei gehört und den Angeklagten gesehen, wie er auf die 18 Jahre alte Frau einstach. 'Sie lag auf dem Boden und stützte sich nur noch auf eine Hand', erklärte der Zeuge. Zudem beobachtete eine Familie mit zwei Kindern die Tat aus nächster Nähe.

Nach der Tat soll der Angeklagte mit dem Kind in Richtung Innenstadt geflüchtet sein und es vor einem türkischen Kulturverein einem ihm unbekannten Mann gegeben haben. Kurze Zeit später wurde er gefasst.

Die Staatsanwaltschaft geht von einer Beziehungstat aus. Die junge Frau hatte sich nach Streitigkeiten und Gewalttätigkeiten von ihrem damaligen Freund getrennt und das gemeinsame Kind mitgenommen. Zur Tatzeit hatte sie in Bad Kreuznach gelebt. Am Tattag habe der 22-Jährige bei einem Besuch in der Nähe von Siegen erfahren, dass sich seine Freundin am Siegener Bahnhof mit einem Mann aufhalte. Er sei mit einem Bus dorthin gefahren, um sie zur Rede zu stellen. Dabei sei es zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf der Angeklagte seine frühere Partnerin beschimpft und schließlich mit dem Messer angegriffen habe.

Für den Prozess sind insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte Ende März verkündet werden. Im Verlauf des Verfahrens wird auch ein psychiatrischer Sachverständiger die Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen.

dapd