Dort will sich die Frau die Eizellen, die mit dem Samen ihres verstorbenen Mannes injiziert sind, einsetzen lassen. Die Klinik verweigert eine Herausgabe, da in Deutschland eine Befruchtung mit dem Samen eines Verstorbenen verboten ist. Ein Urteil sollte nach Angaben eines Gerichtssprechers noch nicht am Montag verkündet werden.

Die Klägerin und ihr Ehemann hatten sich vor einiger Zeit zu einer künstlichen Befruchtung entschlossen. Dafür wurden in der jetzt verklagten Klinik mehrere Eizellen der Frau mit den Spermien ihres Ehemannes zusammengebracht und dann tiefgefroren. Der Ehemann kam wenig später bei einem Verkehrsunfall ums Leben.

In den Zellen habe noch keine Verschmelzung der Kerne stattgefunden, hatte das Landgericht Neubrandenburg in erster Instanz entschieden. Das gelte aber als Definitionskriterium, um bereits von einem Embryo sprechen zu können. Eine Herausgabe wäre nicht rechtens, da sich die Klinik auch durch die Mitwirkung an einer im Inland strafbaren Handlung gesetzeswidrig verhielte, hieß es im Urteil, gegen das die Witwe Beschwerde eingelegt hatte.

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