Prozess um Alexandra R. muss neu aufgerollt werden: Das Berliner Kammergericht hat am Montag den Freispruch gegen die mutmaßliche Autobrandstifterin Alexandra R. aufgehoben. Der Senat habe das Urteil der Vorinstanz verworfen und die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Berufungskammer des Landgerichts zurückverwiesen, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Vergrößern Prozess um Alexandra R. muss neu aufgerollt werden | Bild: © dapd

Berlin (dapd-bln).

Alexandra R. soll am 18. Mai 2009 in der Friedrichshainer Liebigstraße versucht haben, einen Pkw mit Hilfe von Grillanzünder in Brand zu stecken. Eine Polizeistreife hatte die glimmenden Anzünder auf dem Reifen entdeckt und den Brand verhindert. Die Angeklagte wurde in der Nähe des Tatorts festgenommen und saß fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Bei vermutlich politisch motivierten Straftaten waren im vergangenen Jahr in Berlin fast 300 Autos beschädigt worden.

Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Auszubildende Anfang November vergangenen Jahres mangels Beweisen vom Vorwurf des der versuchten Brandstiftung frei, da eine Verwechselung nicht auszuschließen war. Dagegen hatte die Berliner Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, die vom Landgericht verworfen wurde.

Die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hatte nun mit einer Sachrüge Erfolg. Der 4. Strafsenat des Kammergerichts beanstandete die Beweiswürdigung des Landgerichts als 'rechtsfehlerhaft', sagte der Sprecher. Das Landgericht habe einzelne Indizien zwar in einer 'isolierten Betrachtung' nach dem Zweifelsgrundsatz für entkräftet gehalten. Damit hätten sie den Beweisen aber nicht das ihnen zukommende Gewicht beigemessen.

dapd