Der Anwalt der Fahnder, Otto Jäckel, sagte laut Zeitung, es handle sich um eine "Stigmatisierung schwerster Art". Seine Mandanten seien ins Licht eines psychisch Kranken gerückt worden, der unter paranoiden Wahnvorstellungen leide. Dem Finanzministerium ist die Klage laut Zeitung nicht bekannt, es sehe einer möglichen Klage aber mit Gelassenheit entgegen.
Ein Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag befasst sich mit vier früheren Steuerfahndern, die wegen fehlerhafter psychiatrischer Gutachten in Pension geschickt wurden. Sie hatten erklärt, sie seien nach einer Umorganisation der Steuerfahndung Ende 2003 "weggemobbt" worden. Schmenger gehört zu ihnen, Wehrheim nicht.


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