Geplant sind nun laut Zeitung unter anderem Erleichterungen für Sparer, die die staatliche Riester-Zulage zur Finanzierung einer eigenen Immobilie nutzen wollen. Bislang ist es nur möglich, unmittelbar zu Beginn der Auszahlungsphase die Riester-Rente zum Kauf oder zur Entschuldung der Immobilie zu nutzen. Künftig soll die Entnahme jederzeit möglich sein.
"Gefördertes Altersvorsorgevermögen könnte somit jederzeit für die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum entnommen werden", heißt es in dem Maßnahmenkatalog. Für das angesparte Riester-Vermögen soll künftig auch ein Pfändungsschutz bei einer Privatinsolvenz gelten.


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