Vor Gerichten in Hamburg bekam die Frau teilweise Recht. Jetzt müssen die obersten deutschen Verwaltungsrichter entscheiden, ob das Überwachungsinteresse der Polizei gerechtfertigt ist oder ob die Kameras die Grundrechte der Mieterin verletzen, insbesondere ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Urteil wird mit Spannung erwartet, denn Polizeikameras gibt es bundesweit an vielen Kriminalitätsbrennpunkten. Mit einer Entscheidung wird noch im Laufe des Tages gerechnet.


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