Polizeigewerkschaft fordert «Internet-Pranger»: Im Streit um eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung fordert die Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) jetzt eine Art «Internet-Pranger» für Triebtäter. «Ich will wissen, wenn ein Vergewaltiger in der Nachbarschaft meiner Enkelin wohnt», sagte der Vorsitzende Rainer Wendt am Sonntag. Vorbild sind die USA.
Vergrößern Polizeigewerkschaft fordert «Internet-Pranger» | Bild: © ddp

«Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, wo sich entlassene Schwerkriminelle befinden», sagte Wendt. Nach seiner Vorstellung sollen künftig «der komplette Name, ein Foto, Wohnort, Straße und Hausnummer des Gewaltverbrechers» auf der Homepage der Polizei «für jeden einsehbar» sein.

Ein ähnliches Verfahren gibt es bereits seit 1997 in den Vereinigten Staaten. Dort entschied 2003 der Oberste Gerichtshof, dass die Identität potenziell gefährlicher Sexualstraftäter im Internet veröffentlicht werden darf.

In der schwarz-gelben Koalition wird derzeit nach Lösungen gesucht, wie die Bevölkerung vor entlassenen Schwerkriminellen geschützt werden kann. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte die Union am Wochenende auf, «endlich» dem Einsatz der elektronischen Fußfessel zuzustimmen«. Auch die meisten Bundesländer wollten diese Form der Aufenthaltsüberwachung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die bisherige deutsche Praxis der nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung gekippt. Dutzende als gefährlich geltende Gewalttäter müssen nun entlassen werden.

CDU und CSU beharren aber trotz des Urteils weiter auf der Möglichkeit, Sicherungsverwahrung nachträglich anzuordnen. Das bekräftigte am Sonntag CSU-Chef Horst Seehofer. Die Union fahre bei dem Thema «einen klaren Kurs für Recht und Ordnung». Man werde mit der FDP nach einem Kompromiss suchen.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte zuletzt eine neue Form der Sicherheitsunterbringung in speziellen Einrichtungen außerhalb des Gefängnisses vorgeschlagen. Dem erteilte die Leutheusser-Schnarrenberger aber eine jetzt eine Absage. «Dieser Vorschlag bringt uns keinen Schritt weiter», sagte die Ministerin. Die jetzt zu entlassenden Fälle seien damit nicht zu erfassen. Auch habe es keinen Sinn, eine Regelung zu beschließen, die später von den Gerichten wieder einkassiert werde.

Nach den Plänen der Justizministerin muss die Sicherungsverwahrung künftig bereits bei der Verurteilung angeordnet werden. Sie sei dafür, dass die Gerichte dies häufiger tun, «in Einzelfällen sogar bei Ersttätern». Wenn sich später herausstelle, dass der Straftäter nicht mehr gefährlich sei, könne das Gericht die Sicherungsverwahrung immer noch aufheben.

Der Kriminologe Thomas Feltes mahnte unterdessen, die Gefährlichkeit der jetzt zu entlassenden Gewalttäter werde «extrem überschätzt». Die große Mehrheit der Verwahrten sei «unnötig weggesperrt», sagte der Bochumer Professor.

Nach Ansicht von Justiz-Staatssekretär Max Stadler (FDP) führt derzeit an der polizeilichen Observierung entlassener Schwerkrimineller kein Weg vorbei. Das Gebot der Stunde sei, die Kontrolle zu verbessern.

ddp