«Die aktuellen Fälle von zweifelhaftem Parteien-Sponsoring» erzeugten den Eindruck, Politiker und Parteien seien zuweilen käuflich, heißt es in der Erklärung. «Dieser Verdacht schadet dem Ansehen unserer Demokratie.» Für das Sponsoring von Parteien müssten daher die gleichen Veröffentlichungspflichten gelten, wie für Parteispenden. Derzeit liegt die Anzeige- und Veröffentlichungspflicht bei Spenden ab 50 000 Euro. Die Einhaltung des Parteiengesetzes müsse von einem unabhängigen Gremium kontrolliert werden.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers und Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (beide CDU) waren jüngst wegen umstrittener Sponsoring-Verträge mit Unternehmen ins Gerede gekommen. Vorwürfe der Käuflichkeit wiesen sie jedoch zurück.
Berlin (ddp)































