Wenn ja, könnte sich dies strafverschärfend auswirken.
Pflieger hatte die ihm untergebene Stuttgarter Staatsanwaltschaft angewiesen, aus Gründen der Generalprävention gegen Tims Vater Anklage zu erheben. Dieser wird sich nun wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen. Nach Ansicht der Anklagebehörde hat er Waffe und Munition nicht sicher verwahrt. Pflieger sagte, der Prozess vor dem Landgericht werde erweisen, dass Polizei und Justiz in diesem Fall nichts zu verbergen hätten.
Bei seinem Amoklauf am 11. März hatte Tim K. in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Waffe hatte er aus dem Schlafzimmer der Eltern entwendet.
München (ddp-bwb)


























