Saarbrücken (dapd-rps).
Das Gericht sah es als erwiesen, dass der gelernte Bäcker im Mai dieses Jahres den Lebensgefährten seiner zeitweisen Geliebten aus Eifersucht mit einer selbst gebastelten Paketbombe ermordet habe. Bei der Explosion wurde der 39-Jährige sofort getötet und das Wohnhaus zerstört. Dabei entstand ein Schaden von rund 150.000 Euro.
Mit dem Strafmaß folgte das Gericht im vollen Umfang der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verurteilte hatte die Tat im Prozess bis zuletzt bestritten. Ein zuvor in seiner polizeilichen Vernehmung gemachtes Geständnis zog der Mann vor Gericht zurück.
Damit sei das Geständnis jedoch nicht aus der Welt, betonte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Denn die später zurückgezogenen Angaben des Beschuldigten deckten sich bis ins Detail mit den Ergebnissen der Ermittler. Demnach fand der Angeklagte die Anleitungen zum Bombenbau im Internet, bestellte sich daraufhin entsprechende Chemikalien und stellte den Sprengstoff sowie den Zünder in seiner Wohnung selbst her.
Danach habe er die Paketbombe verschickt. Indem er dem Opfer die Zusendung eines gewonnenen Laptops für den Tag der Tat ankündigte, habe der 45-Jährige dabei sichergestellt, dass das Paket auch von der gewünschten Person angenommen werden würde. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte für einen infrage kommenden anderen Täter, betonte der Richter.
Die Vorgehensweise des Beschuldigten sei als ausgesprochen 'makaber und perfide' anzusehen. Der Mann habe seinen Konkurrenten für immer aus dem Weg schaffen wollen, wofür ihm jedes Mittel recht gewesen sei. Das Opfer sei bei der Entgegennahme der Bombe völlig arglos gewesen. Darüber hinaus habe durch die gewaltige Explosion auch eine 'erhebliche Gefahr für Leib und Leben' einer Vielzahl weiterer Personen bestanden. Nur durch Zufall seien nicht noch mehr Menschen zu Schaden gekommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Gericht die Möglichkeit einer Revision zuließ.
dapd


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