Diese Prüfung dauere an und könne bis ins nächste Jahr dauern.

Die Bundesanwaltschaft werde den bis zur vorigen Woche unterschlagenen Feldjäger-Bericht, in dem von zivilen Opfern die Rede ist, sowie alle weiteren verfügbaren Unterlagen in ihre Bewertung einbeziehen, sagte der Sprecher weiter.

Die Behörde muss auf Bitten der Generalstaatsanwaltschaft Dresden klären, ob der Befehlshabende Oberst Georg Klein mit seinem Befehl gegen Völkerstrafrecht verstieß. In einem solchen Fall würde ein formelles Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werden. Käme die Bundesanwaltschaft zu dem gegenteiligen Schluss, würde sie das Verfahren an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zurückverweisen. Dort würde geprüft, ob ein Verstoß gegen deutsches Strafrecht vorliegt.

Bei dem von Klein angeordneten NATO-Luftangriff auf zwei von Taliban gekaperte Tanklastwagen am 4. September wurden nach Angaben von Anwälten 179 Menschen verletzt oder getötet. Die einzigen nicht-zivilen Opfer sollen fünf bewaffnete Taliban gewesen sein.

Köln (ddp)