Düsseldorf (dapd-nrw). Es solle ein Konzessionsmodell eingeführt werden, 'das private Anbieter zulässt, auch im Internet'. Als sie noch regierte, hatte die FDP keine vergleichbare Initiative gestartet.
Die derzeitige Umsetzung des deutschen Sportwetten-Monopols muss geändert werden. Das entschied der EuGH am Mittwoch in Luxemburg. Ein Glücksspielmonopol sei nur dann zulässig, wenn es präventiv wirke, also die Sucht beschränke, erklärte das Gericht. Weil aber in Deutschland öffentliche Wettanbieter massiv Werbung machen, 'begrenzt die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in systematischer und kohärenter Weise', heißt es in der Urteilsbegründung. 'Dass Monopol kann daher nicht mehr gerechtfertigt werden.' Mehrere kleine Anbieter hatten gegen das Monopol der Sportwettenvermittlung geklagt. Vier deutsche Gerichte hatten sich daher mit der Frage an den EuGH gewandt, ob die deutsche Praxis mit europäischem Recht vereinbar sei. Das Urteil vom Mittwoch ist eine Vorabentscheidung. Nun liegt es an den vier deutschen Gerichten, die Einzelfallentscheidungen zu treffen.
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