Berlin (ddp). Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag das geänderte Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Für die Novelle stimmten die Fraktionen von SPD und Linke. Kern des neuen Gesetzes ist eine Ausnahmeregelung für kleine Gaststätten vom Rauchverbot. In den sogenannten Einraumkneipen darf geraucht werden, wenn sie als Raucherlokal ausgewiesen sind.
Bedingung ist, dass sie nicht über einen abgetrennten Nebenraum verfügen und nicht größer sind als 75 Quadratmeter. Außerdem dürften dort keine vor Ort zubereiteten Speisen verkauft werden. Kinder und Jugendliche haben keinen Zutritt. Auch sogenannte Shisha-Lokale, in denen Wasserpfeifen angeboten werden, sind im Unterschied zu bisher dauerhaft vom Rauchverbot ausgenommen, wenn keine alkoholischen Getränke angeboten werden.
Die Novellierung war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die Nichtraucherschutzgesetze von Berlin und Baden-Württemberg Ende Juli 2008 für verfassungswidrig erklärt hatte. In Berlin galt seit Januar 2008 ein absolutes Rauchverbot.
(ddp)


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