Neonazi-U-Ausschuss: Beweisaufnahme erst nach Ostern: Berlin (dpa) - Der Neonazi-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat bei seiner ersten regulären Sitzung am Donnerstag 38 Beweisanträge beschlossen und den Fahrplan für die ersten Wochen abgesteckt.
Vergrößern Neonazi-U-Ausschuss: Beweisaufnahme erst nach Ostern | Bild: © dpa

In den beiden letzten Märzwochen sollen Sachverständige zu den Themen Entwicklung des Rechtsextremismus und gegenwärtige Struktur der Sicherheitsbehörden angehört werden.

Zudem wollen die Abgeordneten die Ombudsfrau für die Opfer der rechtsextremen Terrorzelle, die frühere Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John, einladen, um Informationen aus Sicht der Opfer zu erhalten. Nach Ostern will der Ausschuss mit der Beweisaufnahme beginnen.

Den Neonazi-Terroristen werden Morde an neun Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft sowie an einer Polizistin vorgeworfen. Die entscheidende Frage ist, warum die Sicherheitsbehörden die Rechtsextremisten nicht im Visier hatten.

Der Untersuchungsausschuss des Bundestags soll klären, wie es zu den Morden und Raubzügen der Zwickauer Terrorgruppe kommen konnte, welche Pannen es bei Sicherheitsbehörden gab und wie Pannen künftig vermieden werden können. Zur Aufarbeitung möglicher Defizite war am Mittwoch auch eine vierköpfige Bund-Länder-Regierungskommission eingesetzt worden.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kündigte unterdessen einen «Kriterienkatalog für eine neue Beweisführung mit dem Ziel eines NPD-Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht» an. Die Debatte über ein Verbot der NPD war nach Bekanntwerden der rechtsextremen Mordserie wieder hochgekommen.

Der Kriterienkatalog soll auf einer Sonderkonferenz der Innenminister am 22. März vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage könne mit der Sammlung von Beweisen begonnen werden, sagte Friedrich der «Leipziger Volkszeitung». Bei der Innenministerkonferenz Ende Mai solle dann ein erster Überblick über die Beweislage möglich sein.

Der Neonazi-Untersuchungsausschuss beschloss seine Beweisanträge einstimmig. Damit sollen Akten und andere Unterlagen angefordert werden, auch vom Generalbundesanwalt. In welcher Reihenfolge der Ausschuss seine Untersuchungen vornehmen wird, ist nach Angaben der Obleute noch offen. Dies soll in einer Sitzung Anfang März beschlossen werden. Möglichst früh soll es ein Treffen mit den Mitgliedern der Bund-Länder-Kommission und des Thüringer Untersuchungsausschusses geben, um Doppelarbeit zu vermeiden.

Die Obleute des Bundestags-Untersuchungsausschusses setzen nach wie vor auf eine freiwillige Zusammenarbeit mit den Ländern. Der Grünen-Obmann Wolfgang Wieland sagte: «Wir werden selbstverständlich alle Unterlagen, die wir für erforderlich halten, anfordern. Wir gehen davon aus, dass wir sie bekommen.» Der FDP-Obmann Hartfrid Wolff mahnte: «Die Länder dürfen nicht vernebeln.» Die Aufklärung im Bundestags-Untersuchungsausschuss habe Priorität.

Der Ausschuss-Vorsitzende Sebastian Edathy sagte, man solle nicht Diskussionen über Zuständigkeiten führen, sondern «gemeinsam an einem Strang ziehen, statt von verschiedenen Enden her an einem Tau».