Hannover/Karlsruhe (ddp-nrd). Die für den 1. Mai in Hannover angemeldete Neonazi-Demonstration bleibt endgültig verboten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte am Donnerstag eine Beschwerde der Rechtsextremisten gegen das Verbot ab. Das Oberwaltungsgericht Lüneburg hatte dieses verfügt, weil es die öffentliche Sicherheit gefährdet sah. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) zeigte sich «sehr erfreut» über die Entscheidung der Karlsruher Richter, die für Behörden möglicherweise Signalcharakter bei künftig geplanten Aufmärschen von Extremisten haben könnte.
Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts sagte, das Gericht habe die Verfassungsbeschwerde gegen das Demonstrations-Verbot nicht angenommen. Damit habe sich der Eilantrag gegen das vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigte Verbot «erledigt».
Hannovers Polizeipräsident Uwe Binias hatte die von der rechtsextremen «Kameradschaft 73 Celle» angemeldete Demonstration im März verboten, weil er Gewaltausschreitungen befürchtete. Über 2000 Rechtsextremisten aus ganz Deutschland wollten anreisen. Erwartet wurde auch eine große Anzahl von Mitgliedern des sogenannten Schwarzen Blocks, der als ultrarechts und militant gilt. 2008 lieferten sich Anhänger dieser Gruppierung bei den Mai-Demonstrationen in Hamburg stundenlange Straßenschlachten mit der Polizei.
Offenbar waren diese Ausschreitungen der ausschlaggebende Grund dafür, warum das Verwaltungsgericht Hannover und nächstinstanzlich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg Binias´ Einschätzung folgten und das Verbot jeweils bestätigten. In der Begründung hieß es auch, die Rechtsextremisten hätten sich von den Gewaltexzessen in Hamburg nicht überzeugend distanziert. Gegen die Gerichtsbeschlüsse legten diese jeweils erfolglos Beschwerde ein, zuletzt beim Bundesverfassungsgericht.
Nach Einschätzung des niedersächsischen Innenministeriums hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Signalcharakter. Schünemann sagte, die Beschwerde der Rechtsextremisten gegen das Verbot nicht anzunehmen, sei «wegweisend» für Polizei und für Versammlungen zuständige Behörden in Niedersachsen und «sicherlich auch darüber hinaus». In Neu-Ulm, Neubrandenburg und anderen deutschen Städten konnten für Freitag angemeldete Neonazi-Demos allerdings nicht verhindert werden.
Binias sagte, das Demonstrationsverbot sei «sachgerecht» und verfassungsgemäß. «Ein anderer Verfahrensausgang hätte Menschenleben gefährden können.» Einen Großeinsatz der Polizei werde es am Freitag aber trotzdem während der Mai-Kundgebungen des DGB geben. Auch jede Ersatzveranstaltung der Rechten sei dagegen untersagt, betonte er. «Sollten sich die Neonazis trotzdem in Hannover treffen wollen, werden wir konsequent durchgreifen.»
Nicht mehr erforderlich waren die umfangreichen Absperrungen am Zentralen Omnibusbahnhof, wo sich die Rechtsextremisten am Freitag um 12.00 Uhr versammeln wollten. Schüler hängten dort am Donnerstag bunte Plakate auf mit Aufschriften wie «Diese Stadt hat Nazis satt». Auf die Straße malten sie eine große Figur, die symbolisch ein Hakenkreuz in einen Mülleimer wirft.
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