Der Neonazi-Aufmarsch für Rieger in Wunsiedel war - wie auch das «Heldengedenken» in München - in letzter Minute genehmigt worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte am Freitag Verbote der örtlichen Verwaltungsbehörden aufgehoben. Die Richter erlaubten die Veranstaltung mit der Beschränkung, dass jede Form der Erwähnung von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß zu unterlassen sei. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte zuvor ein Verbot der Veranstaltung durch das Landratsamt Wunsiedel bestätigt.

Wunsiedels Bürgermeister Karl-Willi Beck (CSU) bezeichnete den Richterspruch des VGH München am Samstag als «nahezu eine Provokation der aktiven Bürgerschaft». So sei in Wunsiedel eine Situation entstanden, die niemand verstehen könne.

Nach Auffassung des VGH war das vollständige Verbot der Versammlung nicht mit den rechtlichen Anforderungen des bayerischen Versammlungsgesetzes vereinbar. Zwar würde eine Heß-Gedenkkundgebung den Verbotstatbestand dieses Gesetzes erfüllen. Eine Gedenkveranstaltung für Heß, der in Wunsiedel begraben liegt, sei jedoch nicht angemeldet worden. Auch habe nicht hinreichend belegt werden können, dass es sich um eine Tarnveranstaltung handle.

Rieger hatte in Wunsiedel viele Jahre lang Neonazi-Aufmärsche zum Gedenken an Hitlers Stellvertreter organisiert. Seit 2005 sind diese Märsche verboten.

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