Mörder von Templin erhält mildere Strafe: Der Mörder eines Templiner Arbeitslosen muss nur noch neun Jahre in Haft. Im Revisionsprozess hat das Neuruppiner Landgericht das Strafmaß für den 20-Jährigen wegen der tödlichen Tritte gegen den arbeitslosen Alkoholiker im Sommer 2008 um ein Jahr gesenkt und damit das erstinstanzliche Urteil vom Mai 2009 korrigiert.
Vergrößern Mörder von Templin erhält mildere Strafe | Bild: © ddp

Damals war der zur Tatzeit 18-Jährige noch wegen Mordes zur Höchststrafe von zehn Jugendhaft verurteilt worden.

Bestätigt hat das Gericht indes die Gründe für die Verurteilung. So soll der bekennende Neonazi den 55-Jährigen für dessen Alkoholabhängigkeit verachtet und aus Mordlust brutal misshandelt haben. Bei der neuen Strafzumessung hielt das Gericht dem Angeklagten nunmehr die geplante Teilnahme an einer Anti-Gewalt-Therapie und die Aufnahme einer Berufsausbildung in der Haft zugute.

Zu der Neuverhandlung war es gekommen, nachdem die Verteidigung gegen das erstinstanzliche Urteil die Revision beim Bundesgerichtshof beantragt hatte. Der BGH folgte dem Antrag, da er Zweifel an der Alleintäterschaft des 20-Jährigen sah. So hielten es die höchsten Richter für möglich, dass der Tatbeitrag des Komplizen nur unzureichend bewertet wurde und deshalb die Strafe des Verurteilten zu hoch ausgefallen war.

Der damals 21-jährige Mittäter hatte das Opfer ebenfalls misshandelt, vor Gericht allerdings nur zwei Tritte zugeben. Daraufhin wurde er wegen Beihilfe zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Im Revisionsprozess gaben die Neuruppiner Richter den Bedenken des BGH statt. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass der Verurteilte von seinem älteren Komplizen «angestachelt wurde, immer noch einen draufzusetzen», so die Richter. Zudem floss bei der neuen Strafzumessung auch die erhebliche Alkoholisierung des jungen Mannes in der Tatnacht «teilweise» ein.

Erstmals in dem Verfahren äußerte sich auch der Angeklagte selbst. Einsilbig nannte er den Gewaltexzess, bei dem er den 55-Jährigen über mehrere Stunden mit Tritten ins Gesicht traktiert hatte und das an seinen massiven Schädelverletzungen verstorbene Opfer anzündete, als «dumm». Er wolle eine Therapie gegen «Hass und Gewalt» sowie gegen seinen jahrelangen Alkoholmissbrauch machen. Mit Blick auf die Zeit nach seiner Entlassung gab er an, ein «ordentliches Leben» führen zu wollen.

Die Nebenklägervertreter hatten in dem Revisionsverfahren auf die Aufrechterhaltung der ursprünglichen Strafe von zehn Jahren plädiert. Zur Begründung verwiesen die Anwälte der Hinterbliebenen des Opfers auf das fehlende Empathievermögen des 20-Jährigen. So habe sich dieser seit der Tat vor zwei Jahren «weder bei der Familie des Opfers entschuldigt noch eine andere Regung gezeigt», sagte eine Anwältin. Die vom Täter in Aussicht genommene Therapie nannte sie ein «angepasstes Zweckverhalten», um die Entscheidung des Gerichts positiv zu beeinflussen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger wollte zum Prozessende eine neuerliche Revision nicht ausschließen.

Der Fall hatte wegen seiner Brutalität und der Reaktionen örtlicher Politiker bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. So hatte der Templiner Bürgermeister Ulrich Schoeneich (parteilos) wochenlang das Bestehen einer rechten Szene in seiner Stadt geleugnet.

ddp