Hintergrund ist die Freilassung eines alten Schwerverbrechers aus der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken, der nach einem entsprechenden Beschluss des BGH aus der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung auf freien Fuß gesetzt worden war. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte die deutsche Praxis einer nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung untersagt und einen Einspruch der Bundesregierung dagegen am vergangenen Dienstag zurückgewiesen.
«Die rechtliche Situation in Deutschland nach der Entscheidung des EGMR ist unerträglich», sagte Merk.
Der heute 61-Jährige hatte nach Polizeiangaben 1969 unter Alkoholeinfluss ein 13-jähriges Mädchen gewürgt und ermordet und dafür eine zehnjährige Jugendstrafe verbüßt. Nach der Freilassung wurde er rückfällig und würgte erneut eine Frau. 1988 wurde er erstmals in eine forensische Klinik eingewiesen, aus der er fliehen konnte. Es folgten mehrere weitere Angriffe gegen Frauen sowie weitere Aufenthalte in psychiatrische Kliniken. Ein Gutachten ergab laut Polizei, dass der Mann «therapeutischen Maßnahmen nicht zugänglich» sei. 2007 wurde deshalb eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet.
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