Nach Ansicht des von AFP zitierten Klägerinnen-Anwalts ist das Urteil gegen den Versicherer der Firma Implant Prothese (PIP) vom 11. Januar richtungweisend. Der Richter habe sich auch nicht vom Einwand der Versicherung beeindrucken lassen, dass sie in einem laufenden Verfahren wegen vorsätzlicher Täuschung durch die Verantwortlichen bei PIP auf Nichtigkeit des Versicherungsvertrags klage. Er war nach den Angaben im Juli 2010 abgeschlossen worden. Weltweit sollen rund 500.000 Frauen minderwertige Silikonkissen der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) erhalten haben. Deren Silikon kann heraussickern, sich im Körper verteilen und Entzündungen auslösen. Unbewiesen ist, ob dies das Krebsrisiko erhöht.
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