In Magdeburg leben den Angaben zufolge derzeit weit mehr als 200 Hunde, für die seit dem 1. September eine gesetzliche Meldepflicht besteht. Die Stadt räumte den Hundehaltern eine erneute Frist bis zum 20. Oktober ein, um die Tiere im Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten registrieren zu lassen. Bis dahin müssten Halter keine Nachteile oder finanzielle Konsequenzen befürchten, hieß es. Nach Ablauf der Frist drohe neben Bußgeldern auch die Unterbringung der Hunde im Tierheim.

Die Pflicht zur Anmeldung und zur Vorlage des Wesenstests besteht in Sachsen-Anhalt für alle Hunde der Rassen American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, einschließlich allen Kreuzungen.

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