Magazin: Banken-Geschäftspartner arbeiteten an Gesetzen mit
München (ddp) Das Bundesfinanzministerium hat nach einem Magazinbericht an der Ausarbeitung von Bankengesetzen Anwaltskanzleien beteiligt, die sonst vor allem Kreditinstitute vertreten.
München (ddp). Das Bundesfinanzministerium hat nach einem Magazinbericht an der Ausarbeitung von Bankengesetzen Anwaltskanzleien beteiligt, die sonst vor allem Kreditinstitute vertreten. Das Nachrichtenmagazin «Focus» berichtete vorab unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Finanzexperten Frank Schäffler, das Ministerium habe die internationale Wirtschaftskanzlei White & Case mit den Korrekturarbeiten am Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz betraut. Die Kanzlei berät nach eigenen Angaben unter anderem Banken, Börsen und Finanzdienstleister bei der Entwicklung derivater Finanzierungskonzepte.
Die Frankfurter Wirtschaftskanzlei Freshfields habe den Entwurf für das Finanzmarktstabilisierungsgesetz sowie die darauf fußende Rechtsverordnung maßgeblich formuliert, schrieb das Magazin. Eingeschaltet gewesen sei Freshfields auch beim Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz, das eine Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) ermöglichen soll. Die Kanzlei habe jedoch auch die HRE beraten und zwar 1997 bei der Übernahme der Depfa-Bank. Deren Geschäftsmodell gilt inzwischen als eine der Hauptursachen für die Probleme der HRE. An dem jüngst beschlossenen Gesetz sei im Auftrag des Bundesinnenministeriums auch die Kanzlei Hengeler und Müller beteiligt gewesen, die früher für den HRE-Hauptaktionär J.C. Flowers gearbeitet habe.
Das Blatt schrieb, alle Aufträge an die Kanzleien seien nach Regierungsangaben ohne Ausschreibung vergeben worden. Über die gezahlten Honorare mache die Regierung unter Verweis auf «Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse» keine Angaben.
Schäffler kritisierte: «Noch nicht einmal der Haushaltsausschuss erfährt, ob diese fragwürdige Tätigkeit die Steuerzahler hunderttausend oder eine Million Euro kostet.»
Grünen-Haushaltsexperte Alexander Bonde sagte dem Magazin, mit der Beauftragung der Anwälte folge die Bundesregierung der Logik der Banken. Deren Sichtweise entspreche aber nicht unbedingt den Interessen der Steuerzahler, die das Paket am Ende bezahlen müssten.
Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, sagte dem Blatt, es sei durchaus sinnvoll, dass die Bundesregierung Expertenwissen einkaufe. «Dabei muss unbedingt sichergestellt sein, dass die verschiedenen Interessen innerhalb einer großen Kanzlei klar getrennt werden. Ich bin da ein bisschen misstrauisch, ob das immer gelingt», fügte er hinzu.
ddp/roy
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München (ddp) Das Bundesfinanzministerium hat nach einem Magazinbericht an der Ausarbeitung von Bankengesetzen Anwaltskanzleien beteiligt, die sonst vor allem Kreditinstitute vertreten.
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