Die Männer waren beim gemeinsamen Basteln an ferngesteuerten Autos und Hubschraubern in Streit geraten. Ursprünglich hatte die Anklage auf Totschlag gelautet. Die Staatsanwaltschaft hatte vermutet, dass der Mann aus Eifersucht auf seinen Freund eingestochen haben könnte. Dieser Vorwurf war jedoch nicht zu halten.
Allerdings sah das Gericht keine Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Der Angeklagte war bereits mehrfach vorbestraft, so dass diesmal nur noch eine Haftstrafe ohne Bewährung für das Gericht in Frage kam. Damit folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.
Düsseldorf (ddp-nrw)































