Magdeburg (ddp-lsa). Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat am Dienstag im Magdeburger Justizzentrum mit einer mündlichen Beratung über die lange umstrittene Gemeindereform begonnen. Es geht um die Klage der FDP-Landtagsfraktion und die Verfassungsbeschwerde einer Volksinitiative.
Das Gesetz sieht vor, dass die bislang bestehenden Verwaltungsgemeinschaften zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen vornehmlich durch Einheitsgemeinden ersetzt werden sollen. Diese neuen Strukturen sollen künftig von Ausnahmefällen abgesehen eine Einwohnerzahl von mindestens 10 000 erreichen. In einer freiwilligen Phase bis zum 30. Juni haben die Gemeinden die Möglichkeit, sich zu Einheitsgemeinden oder Verbandsgemeinden zusammenzuschließen. Danach wird die Zuordnung zu einer Einheitsgemeinde erfolgen.
Die FDP sieht sich als Oppositionsfraktion in ihren Anhörungs- und Informationsrechten während des Gesetzgebungsverfahrens grob verletzt. Die FDP beanstandete insgesamt zwölf Punkte. Es habe keine ausreichenden Anhörungen, keine vernünftige Gesetzesberatung und keine ausreichenden Begründungen gegeben.
Die Volksinitiative, die von zahlreichen Gemeinden unterstützt wird, rügt, dass die Änderungen gegen das in der Verfassung garantierte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden verstoßen. Das zur Begründung herangezogene Leitbild der Landesregierung entspreche nicht dem Gemeinwohl, weil die Reform für die betroffenen Gemeinden mit einem Verlust aller wesentlichen Gemeindefunktionen verbunden sei.
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