Mainz (ddp-rps). Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz wirbt für eine ärztliche Patientenverfügung nach ausführlicher Beratung. Basis für eine solche Verfügung sei ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Patient und Arzt, sagte Peter Wöhrlin von der Bezirksärztekammer Rheinhessen am Mittwoch in Mainz bei der Vorstellung eines Modellprojekts der Kammer. Im Vordergrund stehe dabei eine Beratung durch speziell fortgebildete Ärzte, die ihre Patienten auch am Lebensende medizinisch begleiten sollen. Zugleich sprach sich die Bezirksärztekammer gegen eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung aus.
Das rheinhessische Modell sieht zwei Beratungsgespräche zur Erstellung einer ärztlichen Patientenverfügung vor. Im ersten Gespräch soll nach Wöhrlins Angaben ein Bild des Patienten und seiner Wertvorstellungen entstehen. Der Arzt solle auch über medizinische Möglichkeiten aufklären und einen ersten Entwurf der Verfügung erstellen. In einem zweiten Gespräch werde dann die Patientenverfügung erstellt. Der Patient erhalte von der Bezirksärztekammer einen Ausweis, auf dem vermerkt sei, wo die Patientenverfügung vorliegt und der den beratenden Arzt und den eingesetzten Bevollmächtigen nenne.
Mit einer gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung bestünde hingegen die Gefahr, dass Ärzte «rein formalistisch handeln» statt Verantwortung zu übernehmen, sagte Wöhrlin. Man könne in den Gesprächen die Richtung der Behandlungen erfahren, die ein Patient am Lebensende wünsche, könne jedoch nicht jede Einzelsituation festlegen. Deshalb müsse im Einzelfall ein ethischer Ermessensspielraum bleiben.
Das Projekt finde bereits großen Anklang, sagte Wöhrlin. Seit Herbst 2008 hätten sich fast 140 Ärzte fortbilden lassen, rund 400 Patientenverfügungen seien erstellt worden. Auch die Mainzer Kliniken seien informiert. Da die individuellen Beratungen keine Kassenleistung seinen, müssten die Patienten etwa 102 Euro zahlen. Je nach Aufwand könne auch der zwei- oder dreifache Gebührensatz berechnet werden.
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