"Bis dahin wird es keine behördlichen Entscheidungen über beantragte Genehmigungen für Erdgasbohrungen geben, in denen das umstrittene Fracking geplant, direkt oder indirekt vorbereitet oder technisch möglich ist", heißt es in der gemeinsamen Mitteilung der Minister. Dazu zählen auch tiefe Geothermiebohrungen, bei denen Fracking vorgesehen ist. Ob es nach dem Vorliegen der Risikostudie Genehmigungen geben könne, sei völlig offen.
Beim Fracking wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und teilweise Chemikalien in tiefe Gesteinsschichten gepresst, um das Gestein durch hohen Druck so aufzubrechen, dass sogenanntes Schiefergas entweichen kann.
Kreisen zufolge hat die Landesregierung das Verbot erlassen, um zu verhindern, dass internationale Gas-Konzerne ihre Bohrtürme schon bald im Land aufstellen können. Denn das Bergrecht sehe vor, dass über Bohranträge innerhalb einer bestimmten Frist entschieden werden müsse. Geschehe das nicht, würden die Probebohrungen automatisch genehmigt. Eine solche Frist wäre zum Januar abgelaufen - dann hätten die Unternehmen mit den Vorbereitungen beginnen können. Durch den Erlass sei das nun zumindest bis zum Sommer nicht mehr möglich.


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