Land darf finanzstarke Kommunen weiter zur Kasse bitten: Das Land Mecklenburg-Vorpommern darf auch künftig einen Teil der Steuereinnahmen finanzstarker Gemeinden einziehen und damit ärmere Kommunen stärker fördern. Entsprechende Verfassungsbeschwerden der Stadt Gadebusch und der Gemeinde Selmsdorf gegen das vor zwei Jahren in Kraft getretene Finanzausgleichsgesetz (FAG) wies am Donnerstag das Verfassungsgericht in Greifswald zurück.
Vergrößern Land darf finanzstarke Kommunen weiter zur Kasse bitten | Bild: © dapd

Greifswald (dapd-lmv).

Die beiden Gemeinden aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg hatten wegen ihrer Randlage zu Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren verstärkt von Industrieansiedlungen profitiert und Gewerbesteuern in Höhe von jährlich jeweils mehreren Hunderttausend Euro eingenommen. Sie hatten sich gegen eine Regelung gewehrt, wonach gegen Gemeinden eine Umlage erhoben wird, wenn ihre Steuerkraft ihren FAG-Finanzbedarf um mehr als 15 Prozent übersteigt. Landesweit trifft dies nach Angaben des Innenministeriums gegenwärtig auf 15 weitere Gemeinden zu.

Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Regelung weder gegen das von der Verfassung geschützte Recht auf kommunale Selbstbestimmung noch das Recht auf finanzielle Mindestausstattung. Vielmehr entspreche sie dem Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung und Solidarität, unterstrich die Vorsitzende Richterin Hannelore Kohl.

Mit dem Einzug eines Teiles der Steuermehreinnahmen werde das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs vergrößert. Dies komme auch den Gemeinden der Kreise zugute, die mit verminderten Kreisumlagen auskommen müssten. Um eine übermäßige Belastung der finanzstärkeren Gemeinden zu verhindern, habe der Gesetzgeber zudem eine Erhebungsgrenze festgelegt.

Zugleich stellte das Gericht klar, dass es nicht zu bewerten habe, ob der Gesetzgeber in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich die bestmögliche und gerechteste Lösung im Finanzausgleich gefunden habe. Zu prüfen seien in diesem Zusammenhang zum Beispiel die festgelegten zeitlichen Bemessungsgrenzen für die Erhebung der Umlagen.

Innenminister Lorenz Caffier (CDU) wertete das Urteil als Stärkung der Solidargemeinschaft. Demnach dürfe der Gesetzgeber nicht nur die reichen Gemeinden von Schlüsselzuweisungen ausschließen, sondern er könne auch einen Teil ihrer hohen Finanzkraft abschöpfen und dieses Geld in das Finanzausgleichssystem fließen lassen.

Die Finanzausgleichsumlage habe seit Anfang 2010 einen Umfang von 11,2 Millionen Euro erreicht. Davon entfielen auf das Jahr 2010 rund 1,6, auf das Jahr 2011 etwa 2,4 und auf dieses Jahr 7,1 Millionen Euro. Insgesamt etwa 4,8 Millionen Euro gingen direkt an die Landkreise, in denen sich die reicheren Gemeinden befänden. Der Rest sei in die allgemeine Schlüsselmasse geflossen, mit der landesweit finanzschwache Kommunen unterstützt würden.

dapd