Mit der Aufnahme der geschützten Tierart in das Jagdrecht will Kupfer einer Forderung des Landesjagdverbandes nachkommen und die Jägerschaft als Naturschutzverband mit in die Verantwortung nehmen. Das Ministerium hatte zwei Expertengutachten in Auftrag gegeben, die beide die Aufnahme unter bestimmten Bedingungen befürworteten.

Kupfer betonte, dass sich am Schutzstatus des Wolfes nichts ändern werde. Er verwies auch auf andere geschützte Arten wie Luchs, Fischotter und zahlreiche Greifvögel, die zwar im Jagdrecht erfasst, aber auf keinen Fall gejagt werden dürften. Für eine Bejagung sei die Zahl der Wölfe mit derzeit maximal 110 Tieren, darunter 35 bis 40 in Sachsen, in der deutsch-westpolnischen Population «wesentlich zu klein».

Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht sei aber auch an Bedingungen geknüpft, sagte Kupfer. Auf die Jäger kämen in erster Linie Verpflichtungen zu. So sollten sie in das Monitoring eingebunden werden, bei der Meldung über das Vorkommen von Wölfen und bei der Begutachtung von Wildtierrissen. Zur Unterstützung des bisherigen Wolfsmanagements sollten mindestens fünf Jäger pro Landkreis fortgebildet werden. Zudem müsse ein Teil der Jagdabgaben für Projekte zum Schutz der Wölfe bereitgestellt werden.

Bei der Neufassung des sächsischen Jagdrechtes, das zuletzt 1990 geändert wurde, könnte nach Kupfers Vorstellungen dann auch die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht erfolgen. Dies könnte dann bis Ende 2011 im Landtag abgeschlossen werden.

Nach rund 100 Jahren ohne Wolfspopulation wurde in Sachsen 1996 wieder der erste Wolf bestätigt. Seitdem hat sich die Zahl der in Sachsen lebenden Wölfe auf 35 bis 40 in fünf Rudeln erhöht. Im Süden Brandenburgs leben ein weiteres Wolfsrudel und ein welpenloses Wolfspaar. Zudem hat sich ein weiteres Rudel in Sachsen-Anhalt angesiedelt.

Voraussetzung der Lockerung des strengen Schutzes des Wolfes, was dann auch eine Bejagung ermöglichen würde, ist nach EU-Vorgaben eine bestimmte Populationsgröße. Demnach müsste die Population mehr als 250 erwachsene Tiere umfassen, die sich genetisch mit benachbarten Populationen austauschen könnten. Erst dann könnte Deutschland die Aufnahme der Population in die entsprechende FFH-Richtlinie beantragen, teilte das Umweltministerium mit.

ddp/ror/pon