Kupfer betonte, dass sich am Schutzstatus des Wolfes nichts ändern werde. Er verwies auch auf andere geschützte Arten wie Luchs, Fischotter und zahlreiche Greifvögel, die zwar im Jagdrecht erfasst, aber auf keinen Fall gejagt werden dürften. Für eine Bejagung sei die Zahl der Wölfe mit derzeit maximal 110 Tieren, darunter 35 bis 40 in Sachsen, in der deutsch-westpolnischen Population «wesentlich zu klein».
Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht sei aber auch an Bedingungen geknüpft, sagte Kupfer. Auf die Jäger kämen in erster Linie Verpflichtungen zu. So sollten sie in das Monitoring eingebunden werden, bei der Meldung über das Vorkommen von Wölfen und bei der Begutachtung von Wildtierrissen. Zur Unterstützung des bisherigen Wolfsmanagements sollten mindestens fünf Jäger pro Landkreis fortgebildet werden. Zudem müsse ein Teil der Jagdabgaben für Projekte zum Schutz der Wölfe bereitgestellt werden.
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