Koalition will Computerspionage auch zur Strafverfolgung erlauben: Ein Entwurf der Bundesjustizministerin dazu liegt bereits vor
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Osnabrück (ddp). Die große Koalition will den Einsatz von Spionagesoftware auch zur Strafverfolgung erlauben. Die «Neue Osnabrücker Zeitung» (Samstagausgabe) berichtete vorab, nach Aussage von Unions-Bundestagsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) solle die Strafprozessordnung noch in dieser Legislaturperiode ergänzt werden. Ein Entwurf der Bundesjustizministerin dazu liege bereits vor.

Das Blatt schrieb, den Strafverfolgern solle zum einen zur Aufklärung schwerer Verbrechen erlaubt werden, die Telekommunikation mittels Spionagesoftware auf dem Computer abzugreifen, ehe Internettelefonate oder E-Mails von den Überwachten verschlüsselt werden können. «Es darf nicht sein, dass Tatverdächtige sich durch moderne Verschlüsselungstechnik der Strafverfolgung entziehen können», sagte Bosbach. Die Befugnisse der Behörden müssten dem technischen Fortschritt angepasst werden.

Zum anderen sehe der Entwurf des Justizministeriums vor, dass Erkenntnisse aus Online-Razzien des Bundeskriminalamts oder von Länderpolizeien auch in Strafverfahren verwertet werden dürften, schrieb das Blatt. Eine eigenständige Erlaubnis für Online-Durchsuchungen in der Strafprozessordung werde es hingegen nicht geben. Zur Abwehr schwerster Gefahren dürfe das BKA bereits seit Januar dieses Jahres sowohl Online-Razzia als auch Telekommunikationsüberwachung einsetzen.

(ddp)