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«Und wenn der Papst einen Rücktritt angenommen hat, gehe ich davon aus, dass er die Sache so sorgfältig hat prüfen lassen, dass er hier keinen Rückzieher macht.» Es sei aber denkbar, dass Mixa «irgendeine andere Aufgabe» erhalte. Allerdings gehe er auf die 70 zu, «ein Alter, in dem andere ohnehin in den Ruhestand streben».
Mixa hatte in der «Welt» (Mittwochausgabe) gesagt, er sei zum Rücktritt gedrängt worden. «Der Druck, unter dem ich die vorgefertigte Resignation unterschrieben habe, war wie ein Fegefeuer.« Nun erwägt der frühere Augsburger Bischof ein Verfahren vor dem päpstlichen Berufungsgerichtshof: Das sei «ein ganz guter Gedanke, den ich sehr wohl erwäge und bedenke». Mixa betonte, er wolle auf jeden Fall »in irgendeiner Weise« wieder in der Seelsorge tätig sein.
Haering erläuterte, im kanonischen Recht heiße es ganz allgemein, dass jedes subjektive Recht durch eine Klage verteidigt werden könne. Ob Mixa im konkreten Fall »subjektives Recht auf das Bischofsamt geltend machen kann, würde ich mit einem großen Fragezeichen versehen', sagte der Professor für Kirchenrecht an der Universität München. Bei einer gerichtlichen Klärung könne aber die Frage, ob Mixa seine Entscheidung unter Druck gefällt habe, durchaus eine Rolle spielen. Eine Rechtshandlung, die unter schwerem Druck zustande komme, könne laut Kirchenrecht nichtig sein.
ddp

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