Da es bisher keine gesetzliche Regelung gebe, könnten laute Kinderschreie gerichtlich verurteilt werden wie Gewerbelärm, betonte Bocklet. Dadurch komme es zu Verboten oder Einschränkungen in Kindertagesstätten oder auf Spielplätzen.
Der Gesetzesentwurf schreibe vor, dass durch kindliches Spielen verursachter Lärm als natürlich und unvermeidbar akzeptiert werden müsse. Die Bewegungsfreiheit von Kindern dürfe nicht der Willkür anderer unterworfen werden, fügte Bocklet hinzu.
Wiesbaden (ddp-hes)


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