Keine neuen Gesetze für Gas-'Fracking' nötig: BRÜSSEL (dpa-AFX) - EU-Energiekommissar Günther Oettinger (CDU) hält schärfere Gesetze für die umstrittene Förderung von Schiefergas aus tiefen Gesteinsschichten derzeit nicht für nötig. Die EU-Kommission stellte am Freitag in Brüssel eine externe Studie zum Thema vor. Schiefergas, mit dem die EU bei der Energieversorgung unabhängiger werden will etwa von russischem Gas, lagert tief im Gestein. Die zur Förderung nötige
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Vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es wegen Umweltbedenken starken Widerstand gegen das Verfahren. Bund und Länder prüfen derzeit härtere Umweltauflagen. Befürchtet wird, dass die eingesetzten Chemikalien das Trinkwasser verseuchen könnten.

Eine Beraterfirma hat nun im Auftrag der EU-Kommission untersucht, ob die EU-Umweltgesetzgebung den möglichen Risiken der Schiefergas-Förderung gerecht wird. "Die rechtliche Untersuchung bestätigt, dass es keine unmittelbare Notwendigkeit gibt, unsere EU-Gesetzgebung zu ändern", teilte Oettinger mit. Dies gelte aber nur für die Erkundung der Vorkommen. Deutschland kann aber selbst festlegen, ob es seine Gesetze beim "Fracking" verschärfen will.

In Europa gibt es nach Angaben der EU-Kommission derzeit 20 bis 30 Probebohrungen, die Hälfte davon in Polen. In Schweden, Frankreich und Großbritannien wurden Felder erkundet. In Deutschland gab es laut Umweltbundesamt fünf Probebohrungen in Niedersachsen, Unternehmen haben weitere Genehmigungen für Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für den Abbau hätten die Behörden bisher keine Genehmigungen erteilt.

Für die Studie hat die Beraterfirma die Situation in Deutschland, Frankreich, Schweden und Polen untersucht. Eine der Schlussfolgerungen: Wenn die Bevölkerung rechtzeitig informiert und nach ihrer Meinung gefragt werde, würden Bohrungen eher akzeptiert. Doch das geschehe nicht flächendeckend: "Die Teilnahme der Öffentlichkeit ist ziemlich begrenzt", heißt es dazu in dem Papier.

Dabei sieht die EU-Umweltgesetzgebung vor, dass die Bevölkerung ein Wörtrechen mitredet. Größere Bauvorhaben müssen auf ihre Umweltverträglichkeit abgeklopft werden, dabei soll auch die Meinung der Öffentlichkeit eingeholt werden. Wie und wann das geschehen soll, bleibt aber den Gesetzgebern in den EU-Staaten überlassen. In Deutschland beispielsweise ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung laut Studie erst ab einer Fördermenge von 500 000 Kubikmetern pro Tag vorgeschrieben.