Keine Gesundheitsgefährdung: Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar hat am Dienstag die Klagen der Stadt Zella-Mehlis und zweier Anwohner gegen eine dort errichtete Müllverbrennungsanlage abgewiesen. Der verhandelnde Erste Senat habe nicht die Ansicht der Kläger geteilt, dass die Genehmigung auf einer fehlerhaften Immissionsprognose beruhe, sagte ein Gerichtssprecher.
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Die Anwohner seien nach Ansicht des Gerichtes durch die Anlage nicht in ihrer Gesundheit gefährdet.

Die Anwohner hatten laut Sprecher eine Gesundheitsgefährdung beklagt und ein Gegengutachten zu den Luftwerten vorgelegt. Das Gericht sah das Gutachten als ungeeignet an. Es gehe von unzutreffenden meteorologischen Daten aus.

Die Stadt sah zudem unter anderem ihre Planungshoheit verletzt und ihren Gemeindecharakter beeinträchtigt. Das Gericht habe beide Punkte jedoch nicht festgestellt, sagte der Sprecher.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können noch Beschwerde einlegen. In diesem Fall müsste das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als letzte Instanz entscheiden.

Der Bau der Müllverbrennungsanlage wurde 2005 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt. Stadt und Anwohner wollten ihn mit Eilanträgen verhindern, die das Gericht jedoch zurückwies. Die Anlage ist inzwischen fertig und hat ihren Betrieb aufgenommen.

Das Urteil stieß auf breite Kritik. Das Gericht hätte zumindest ein weiteres Gutachten in Auftrag geben müssen, um mehr Transparenz herzustellen, sagte die Grünen-Abgeordnete Jennifer Schubert.

Die Linken-Abgeordnete Ina Leukefeld sagte, in der Genehmigungsphase seien die Menschen zwei Jahre lang im Ungewissen gelassen worden, «kritische Stimmen wurden nicht gehört». Sie verwies zudem darauf, dass die Anlage nur mit Abfallimporten aus anderen Bundesländern und durch die Zufuhr von Gewerbeabfällen ausgelastet werde.

Dies monierte auch der SPD-Abgeordnete Frank Weber. «Es war absehbar, dass das Müllaufkommen vor Ort nicht ausreichen wird, um die Anlage wirtschaftlich zu betreiben.»

Weimar (ddp-lth)