Keine Gesundheitsgefährdung
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar hat am Dienstag die Klagen der Stadt Zella-Mehlis und zweier Anwohner gegen eine dort errichtete Müllverbrennungsanlage abgewiesen. Der verhandelnde Erste Senat habe nicht die Ansicht der Kläger geteilt, dass die Genehmigung auf einer fehlerhaften Immissionsprognose beruhe, sagte ein Gerichtssprecher.
Oberverwaltungsgericht weist Klagen gegen Müllverbrennungsanlage ab
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