Keine Ermittlungen gegen Mappus und Stächele wegen EnBW-Affäre: Der Kauf der EnBW-Anteile für knapp fünf Milliarden Euro am Parlament vorbei hat für den ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus und den früheren Finanzminister Willi Stächele (beide CDU) vorerst keine strafrechtlichen Folgen.
Vergrößern Keine Ermittlungen gegen Mappus und Stächele wegen EnBW-Affäre | Bild: © dapd

Stuttgart (dapd-bwb). Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte am Mittwoch mit, dass kein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem Kauf der EnBW-Anteile eingeleitet wird.

Es gebe keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten, teilte die Behörde mit. Darüber hinaus fehlten Anhaltspunkte dafür, dass die beiden Politiker die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit eines Vermögensverlustes 'gebilligt' hätten. Im Zusammenhang mit dem Kauf der Anteile vom französischen Stromversorger EdF lagen neun Anzeigen vor.

Mappus hatte das Geschäft am 6. Dezember 2010 abgeschlossen und bekanntgegeben. Das Parlament ließ er erst im Nachhinein darüber abstimmen. Der Staatsgerichtshof entschied Anfang Oktober 2011, dass der Ministerpräsident damit gegen die Verfassung verstoßen hat. Stächele, der nach dem Regierungswechsel Landtagspräsident wurde, trat daraufhin zurück.

Der Kauf der Aktien erfolgte durch die Neckarpri GmbH, einer Gesellschaft des Landes. Bei der Prüfung, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Politiker vorliegt, hat die Staatsanwaltschaft den Angaben zufolge nicht den Erwerb der Anteile untersucht, sondern das Garantieversprechen des Landes Baden-Württemberg für sein Tochterunternehmen.

Nach dem Kauf der Anteile durch das Land haben die EnBW-Aktien deutlich an Wert verloren. Der Karlsruher Betreiber von vier Atomkraftwerken ist besonders betroffen vom Atomausstieg der Bundesregierung.

Mit dem Milliardengeschäft befasst sich ein Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags, der am 3. Februar seine Arbeit aufgenommen hat. Das 15-köpfige Gremium soll aufklären, wie im Dezember 2010 der Kauf von EnBW-Aktien durch das Land am Parlament vorbei zustande kam.

Sollten dort wesentliche neue Umstände festgestellt werden, wird die Staatsanwaltschaft nach eigener Aussage erneut prüfen, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.

dapd