Hannover (dapd-nrd). Diese war zu dem Schluss gekommen, dass Einführung und Wegfall der Speicherung 'nicht als Ursache für Bewegungen in der Aufklärungsquote' zwischen 1987 und 2010 herhalten könnten. Der Koalitionspartner FDP stärkte dagegen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Rücken.
Die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie sei 'eine gutachterliche Nebelkerze', die dem Ansehen des Max-Planck-Instituts schade, teilte Busemann mit. Zudem laufe im Institut nicht ohne Grund zurzeit eine Nacherhebung, da die Autoren der 20.000 Euro teuren Studie eine nicht ausreichende Datengrundlage beklagt hatten.
Wer Nutzern von Kinderpornographie oder der rechtsterroristischen Gruppe aus Zwickau auf die Spur kommen wolle, müsse auch den Zugriff auf deren Verbindungsdaten erlauben, betonte er. Zuvor hatte bereits ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung plädiert. Sie sei Ansatz für polizeiliche Ermittlungen und werde daher benötigt, sagte er.
Die niedersächsische FDP sprach sich unterdessen für den Vorschlag der Bundesjustizministerin aus, ein sogenanntes Quick-Freeze-Modell anzuwenden. Dabei werden Daten nur in besonderen Verdachtsfällen nachträglich eingefroren. 'Ich halte das nach wie vor für einen sinnvollen Kompromissvorschlag', sagte der Rechtspolitiker Roland Zielke.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung im März 2010 gestoppt. Seitdem wird über eine Neuregelung diskutiert.
dapd


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