Weder die Anzeigen, noch die in den Medien geschilderten Umstände, noch das Urteil des Staatsgerichtshofs hätten strafrechtlich relevantes Fehlverhalten offenbart. Die Staatsanwaltschaft prüfte nach eigenen Angaben nicht den Kauf der EnBW-Aktien vom französischen Konzern Electricite de France (Electricite de France (EdF) ) an sich; vielmehr nahm sie die von Mappus ebenfalls am Parlament vorbei gegebene Ausfallgarantie für das Landesunternehmen Neckarpri unter die Lupe, das die Anteile erworben hatte. Die Neckarpri beanspruchte die Garantie bislang nicht. "Durch das Garantieversprechen ist unmittelbar kein Vermögensschaden entstanden", hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft dazu.
Der frühere Regierungschef Mappus hatte im Dezember 2010 für 4,7 Milliarden Euro 46,5 Prozent EnBW-Anteile von den Franzosen gekauft, ohne das Parlament damit zu befassen. Er wird dazu auch im EnBW-Untersuchungsausschuss des Landtags aussagen.


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