Bonn/Berlin (dapd).
Aktueller Anlass dafür: Am Montag mahnte die Wettbewerbsbehörde den größten Wasserversorger Deutschlands, die Berliner Wasserbetriebe (BWB), wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise ab. Nach dem Willen der Wettbewerbsbehörde sollen die Wasserpreise in Berlin in den Jahren 2012, 2013 und 2014 'um durchschnittlich rund 19 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 abgesenkt werden'. Damit würden die Kunden im Großraum Berlin in den nächsten drei Jahren rund 205 Millionen Euro einsparen.
Allerdings sind die geplanten Auflagen noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben nun zunächst Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Eine abschließende Entscheidung ist für Anfang des Jahres 2012 geplant.
Die Kartellbehörden in Deutschland versuchen seit geraumer Zeit, gegen überhöhte Wasserpreise vorzugehen, stoßen dabei aber immer wieder auf Probleme. So können die Wettbewerbshüter bislang nur eingreifen, wenn die Wasserversorgung privatrechtlich, nicht wenn sie öffentlich-rechtlich organisiert ist.
Beim Kartellamtspräsidenten sorgt dies für Kopfschütteln: 'Für den Verbraucher ist es völlig unerheblich, ob er Wasserpreise oder Wassergebühren zahlt. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die geteilte Aufsicht zu beenden', verlangte Mundt.
Die Forderung der Wettbewerbshüter, die kartellrechtliche Kontrolle auch auf Gebühren auszudehnen, stieß allerdings beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) auf heftigen Widerspruch. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck warnte vor einer entsprechenden Novellierung des Wettbewerbsrechts. Der Gesetzgeber müsse sich hier fragen lassen, wo er eine Grenze ziehen wolle. 'Sollen auch Gebühren für Kitas und kommunale Musikschulen zukünftig der Kontrolle der Kartellbehörden unterliegen', fragte Reck.
Der Bundesgerichtshof hatte erst im vergangenen Jahr die Rechtsposition der Kartellbehörden bei der Bekämpfung überhöhter Wasserpreise gestärkt.
dapd


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