Der BGH stelle klar, dass der freiverantwortlich gefasste Wille des Menschen in allen Lebenslagen beachtet werden müsse. «Es gibt keine Zwangsbehandlung gegen den Willen des Menschen», sagte die Ministerin. «Niemand macht sich strafbar, der dem explizit geäußerten oder dem klar festgestellten mutmaßlichen Willen des Patienten, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, Beachtung schenkt», erläuterte sie.
Dabei verwies Leutheusser-Schnarrenberger auf die Bedeutung der Patientenverfügung. Diese helfe dabei, «dass der freiverantwortlich gefasste Wille des Menschen bis zuletzt beachtet werden kann - auch und gerade dann, wenn der Mensch nicht mehr entscheidungsfähig ist».
(Zusammenfassung der Reaktionen bis 16.00 Uhr / ca. 50 Zeilen)
ddp/dmu/kos






























