Santa Clara/USA (dapd). Auch verpflichte die Einigung Intel nicht zu einer Änderung seiner Geschäftspraxis, hieß es.
In einer 2009 eingereichten Klage warf die Staatsanwaltschaft dem Chipproduzenten vor, seine marktbeherrschende Stellung unrechtmäßig ausgenutzt zu haben. Im vergangenen Jahr verwarf ein mit dem Fall befasster Bundesrichter allerdings einige der Anklagepunkte. Schließlich wurde die für diesen Monat geplante Verhandlung ganz abgesagt.
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