Es gelte, das Mittel der Kurzarbeit auch 2010 umfänglich auszuschöpfen. Falls das nicht ausreichen sollte, hätten die Unternehmen im Anschluss an die Kurzarbeitsphase die Möglichkeit, den Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung anzuwenden und die Arbeitszeit ohne Entgeltausgleich auf 29 Stunden zu senken, sagte Meine.
Bei weitergehenden Beschäftigungsproblemen könnte die Arbeitszeit in Niedersachsen um 4 auf 25 Stunden gesenkt werden, wenn ein Entgeltausgleich von 50 Prozent gezahlt werde. Meine erneuerte damit einen Vorschlag der niedersächsischen IG Metall und forderte die Arbeitgeber auf, sich in der Frage der Beschäftigungssicherung zu positionieren.
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