Initiator des Wasser-Volksentscheids wirbt um Zustimmung: Eine Woche vor dem Volksentscheid über die Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) hat Mitinitiator Thomas Rudek die Hauptstädter zur breiten Teilnahme an der Abstimmung am Sonntag aufgefordert. Zugleich warb er dafür, das Anliegen 'Schluss mit den Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück' zu unterstützen und mit 'Ja' zu votieren.
Vergrößern Initiator des Wasser-Volksentscheids wirbt um Zustimmung | Bild: © dapd

Berlin (dapd-bln). Eine Woche vor dem Volksentscheid über die Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) hat Mitinitiator Thomas Rudek die Hauptstädter zur breiten Teilnahme an der Abstimmung am Sonntag (13. Februar) aufgefordert. Zugleich warb er dafür, das Anliegen 'Schluss mit den Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück' zu unterstützen und mit 'Ja' zu votieren. Dagegen sieht der rot-rote Senat die Forderung bereits als erfüllt an.

Die Abstimmung sei trotz der bereits erreichten Veröffentlichung von über 700 Seiten Vertragstext notwendig, sagte der Sprecher der Bürgerinitiative 'Berliner Wassertisch'. Es komme auf 'das Kleingedruckte' an. Der Gesetzentwurf ziele deshalb darauf ab, dass auch alle Beschlüsse und Nebenabsprachen offengelegt werden, betonte Rudek. Die Unterlagen würden dann komplett geprüft, um eventuell juristische Schritte einzuleiten. Letztliches Ziel sei die Rücknahme der Teilprivatisierung, die inzwischen auch von einstigen Befürwortern für falsch gehalten wird.

Das landeseigene Unternehmen war 1999 von der damaligen CDU-SPD-Koalition teilweise verkauft worden. 49,9 Prozent der Anteile erwarben die Unternehmen RWE und Veolia. Seitdem stieg der Wasserpreis in Berlin drastisch an. Nach Angaben Rudeks erhöhte er sich seit 2001 um 35 Prozent. Er gehört inzwischen zu den höchsten in deutschen Großstädten.

Zum Argument des Senats, wonach mit der Veröffentlichung der Verträge im November 2010 im Internet die Forderung des Volksentscheids im Kern erfüllt ist, sagte Rudek, wenn die Landesregierung dieser Meinung sei, hätte sie den Gesetzentwurf der Initiatoren des Volksentscheids auch annehmen können. Dann hätten notfalls Gerichte entschieden, sofern die privaten Eigentümer den Klageweg beschreiten wollten.

Auch den Einwand von Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der Gesetzentwurf sei wegen einer Unwirksamkeitsklausel zumindest teilweise verfassungswidrig, wies Rudek zurück. Körting solle sich nicht 'die Rolle eines Richters anmaßen'. Zudem hätten viele Juristen, darunter Professoren, Richter und selbst ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter das Volksbegehren unterschrieben. Körting stört sich an der Passage, nach der alle nicht veröffentlichten Vertragsteile binnen eines Jahres unwirksam werden sollen.

SPD-Finanzexpertin Dilek Kolat empfiehlt dagegen, der Abstimmung fern zu bleiben oder mit 'Nein' zu votieren. Das Hauptziel sei bereits erreicht. Nach ihrem Kenntnisstand sei alles offengelegt worden, sagte die Politikerin. Deshalb laufe die Initiative ins Leere.

Der 'Berliner Wassertisch' sollte zur Kenntnis nehmen, dass die Politik reagiert habe, sagte Kolat. Mit der Änderung des sogenannten Informationsfreiheitsgesetzes vom Juli 2010 bestehe Aktenauskunft bei Verträgen über den Verkauf von Unternehmen der Daseinsvorsorge - also Wasser- und Energieversorgung, Abfallentsorgung oder Nahverkehr, sofern das öffentliche Interesse überwiege.

Auch im Falle eines Erfolgs des Volksentscheids würde sich an den hohen Wasserpreisen nichts ändern, sagte Linke-Rechtsexperte Klaus Lederer, der sich in seiner Dissertation ausführlich mit der Wasser-Privatisierung in Deutschland beschäftigt hatte. Er teile das Anliegen, die Wasserbetriebe wieder in die öffentliche Hand zurückzuführen. Dies werde durch das Gesetz aber nicht erreicht.

Er sehe deshalb die Gefahr, dass die von den Initiatoren geschürten 'Illusionen' am Ende enttäuscht würden, sagte Lederer. Die Koalition setze vor allem auf Verhandlungen mit den privaten Anteilseignern, um wieder mehr Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen zu können. Das Verdienst der Bürgerinitiative sei es, den notwendigen Druck aufgebaut zu haben. Während RWE inzwischen Bereitschaft zur Rückgabe seiner Anteile signalisiert hat, lehnt Veolia das ab.

Das Ergebnis des Volksentscheids ist bindend, weil ein Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Sollte er erfolgreich sein, wird vermutlich erneut die Justiz bemüht. So könnte mit einem Normenkontrollverfahren vor dem Landesverfassungsgericht dann geklärt werden, ob das Gesetz verfassungskonform ist.

dapd