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Infineon - Infineon: US-Gericht revidiert Entscheidung zu einstweiliger Verfügung

20.11.09 | 15:47 Uhr

Den Angaben zufolge kann Infineon aufgrund des Gerichtsbeschlusses seine Produkte mit monolithisch integrierter Leistungsstufe ohne jegliche Beschränkung herstellen, vermarkten und vertreiben. Zudem habe das Gericht einstweilen den Antrag von Volterra abgewiesen, zum Patentverletzungsvorwurf ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.

Neubiberg (aktiencheck.de AG) - Der Technologiekonzern Infineon Technologies AG (ISIN DE0006231004/ WKN 623100) meldete am Freitag, dass das US-Bezirksgericht in Kalifornien per Beschluss vom 17. November 2009 den Antrag der Volterra Semiconductor Corp. (ISIN US9287081064/ WKN A0B687) auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung im Patentrechtsstreit gegen die Infineon Technologies AG, die Infineon Technologies North America Corp. und die Primarion Inc. abgewiesen hat. Primarion ist eine vollständige Tochter von Infineon Technologies North America.

Neubiberg (aktiencheck.de AG) - Der Technologiekonzern Infineon Technologies AG (ISIN DE0006231004/ WKN 623100) meldete am Freitag, dass das US-Bezirksgericht in Kalifornien per Beschluss vom 17. November 2009 den Antrag der Volterra Semiconductor Corp. (ISIN US9287081064/ WKN A0B687) auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung im Patentrechtsstreit gegen die Infineon Technologies AG, die Infineon Technologies North America Corp. und die Primarion Inc. abgewiesen hat. Primarion ist eine vollständige Tochter von Infineon Technologies North America.

Den Angaben zufolge kann Infineon aufgrund des Gerichtsbeschlusses seine Produkte mit monolithisch integrierter Leistungsstufe ohne jegliche Beschränkung herstellen, vermarkten und vertreiben. Zudem habe das Gericht einstweilen den Antrag von Volterra abgewiesen, zum Patentverletzungsvorwurf ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.

Den Angaben zufolge kann Infineon aufgrund des Gerichtsbeschlusses seine Produkte mit monolithisch integrierter Leistungsstufe ohne jegliche Beschränkung herstellen, vermarkten und vertreiben. Zudem habe das Gericht einstweilen den Antrag von Volterra abgewiesen, zum Patentverletzungsvorwurf ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.

Volterra hatte im November 2008 Klage gegen Infineon wegen angeblicher Verletzung bestimmter Volterra Patente durch Infineons und Primarions Produkte PX4640 und PX4650 erhoben. Infineon und Primarion verteidigen sich gegen die Verletzungsvorwürfe und reichten im Dezember 2008 eine Gegenklage ein. Sie machen u.a. geltend, dass die in der Klageschrift genannten Volterra-Patente ungültig sind und nicht von ihnen verletzt werden. Das Gericht hat noch keinen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Die in der Klage geltend gemachten Ansprüche der Volterra-Patente werden derzeit vom US-Patentamt in einem Reexamination-Verfahren auf ihre Rechtsbeständigkeit hin überprüft, hieß es.

Volterra hatte im November 2008 Klage gegen Infineon wegen angeblicher Verletzung bestimmter Volterra Patente durch Infineons und Primarions Produkte PX4640 und PX4650 erhoben. Infineon und Primarion verteidigen sich gegen die Verletzungsvorwürfe und reichten im Dezember 2008 eine Gegenklage ein. Sie machen u.a. geltend, dass die in der Klageschrift genannten Volterra-Patente ungültig sind und nicht von ihnen verletzt werden. Das Gericht hat noch keinen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Die in der Klage geltend gemachten Ansprüche der Volterra-Patente werden derzeit vom US-Patentamt in einem Reexamination-Verfahren auf ihre Rechtsbeständigkeit hin überprüft, hieß es.

Die Aktie von Infineon Technologies gibt momentan 2,64 Prozent auf 3,13 Euro ab. (20.11.2009/ac/n/d)

Die Aktie von Infineon Technologies gibt momentan 2,64 Prozent auf 3,13 Euro ab. (20.11.2009/ac/n/d)

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